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   OLG Brandenburg, 12.01.2009 - 5 Wx 49/07   

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https://dejure.org/2009,15764
OLG Brandenburg, 12.01.2009 - 5 Wx 49/07 (https://dejure.org/2009,15764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2009 - 5 Wx 49/07 (https://dejure.org/2009,15764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 5 Wx 49/07 (https://dejure.org/2009,15764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohngeldrückstände des Veräußerers sind kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Verwalterzustimmung; §§ 12 Abs. 1 u. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für verweigerte Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum; wichtiger Grund für Zustimmungsverweigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung gegenüber dem veräußernden Miteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.04.2003 - 11 U 139/02

    Haftungsprivileg eines Kraftfahrers beim Arbeitsunfall; Begriff der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2009 - 5 Wx 49/07
    Für die Beurteilung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kommt es allein auf die Person des Erwerbers, insbesondere seine persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit, und die von ihm beabsichtigte Nutzung an; hieraus muss sich eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Miteigentümer ergeben (s. BayObLG NJW-RR 1988, S.1425; OLG Köln, OLGR 2005, S.25; OLG Frankfurt am Main, NZM 2006, S.380 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, S.787, 788; OLG Hamburg, ZMR 2003, S.865 f.; ZMR 2004, S.850 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2006, S.219; Palandt/Bassenge, aaO., § 12 WEG Rdn.8; Münch.Komm.-Commichau, aaO., § 12 WEG Rdn.8, 21; Bärmann/Pick, aaO., § 12 Rdn.10; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 12 Rdn.32; Weitnauer/Lüke, aaO., § 12 Rdn.10).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 25 S 179/15

    Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

    Für die Beurteilung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kommt es allein auf die Person des Erwerbers, insbesondere seine persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit, und die von ihm beabsichtigte Nutzung an; hieraus muss sich eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Miteigentümer ergeben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2008 - 5 Wx 49/07, Wohnungseigentümer 2009, 55;  OLG Frankfurt am Main, NZM 2006, 380; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; OLG Hamburg, ZMR 2003, 865; ZMR 2004, 850; OLG Zweibrücken, ZMR 2006, 219).
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